Das CanG unterscheidet beim erlaubten Besitz zwischen dem öffentlichen und dem privaten Raum. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie im Alltag leicht durcheinandergerät — vor allem für Eigenanbauer, deren Ernte schnell mehr wiegt, als man beim Gießen der drei Pflanzen im Kopf hatte.

Keine Rechtsberatung

Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel fachkundigen Rat einholen.

Die zwei Grenzen

Ort Erlaubte Menge (Orientierung)
Öffentlicher Raum (unterwegs) bis zu 25 g
Privater Raum (eigene Wohnung) bis zu 50 g

Die 25 Gramm gelten für das Mitführen in der Öffentlichkeit — also alles, was du am Körper, in der Tasche oder im Auto dabei hast. Die 50 Gramm gelten für den Vorrat in den eigenen vier Wänden, also das, was zuhause gelagert wird und nicht mit nach draußen genommen wird.

Warum die Unterscheidung?

Der Gesetzgeber trennt zwischen dem, was man mit sich führt, und dem, was man zuhause lagert. Der Gedanke dahinter: In der Öffentlichkeit soll die kontrollierbare, überschaubare Menge niedriger sein als der private Vorrat, unter anderem, weil im öffentlichen Raum ein größeres Interesse an schneller Kontrollierbarkeit besteht — etwa bei einer Polizeikontrolle. Wer eine ganze Ernte einlagert, muss die häusliche Grenze im Blick behalten — und darf davon nur die kleinere Menge nach draußen mitnehmen.

Wie schnell kommt man an die Grenze?

Das ist der Punkt, an dem viele Eigenanbauer überrascht werden. Drei ausgewachsene Pflanzen können je nach Sorte, Anbaumethode und Erfahrung durchaus mehrere hundert Gramm getrocknete Blüte liefern — eine einzelne kräftige Pflanze kann realistisch 50 bis über 100 Gramm Trockenertrag bringen, bei guten Bedingungen und ertragsstarken Sorten auch deutlich mehr. Rechnet man das auf drei Pflanzen hoch, ist die 50-Gramm-Grenze für den privaten Vorrat mit einer einzigen guten Ernte schneller erreicht, als man denkt.

Kurz zusammengefasst

Aus dem Eigenanbau kann leicht mehr als die erlaubte Menge entstehen. Überschüsse sollte man rechtzeitig bedenken, da das Überschreiten der Grenzen rechtliche Folgen haben kann.

Was zählt eigentlich zur Menge?

Grundsätzlich relevant ist die getrocknete, konsumfertige Blütenmasse. Frisches, noch feuchtes Erntegut wiegt deutlich mehr als das spätere Trockengewicht — ein Umstand, der beim Trocknen und Curing ohnehin eine Rolle spielt, aber auch rechtlich nicht unterschätzt werden sollte, wenn man kurz nach der Ernte eine größere Menge frisches Material zuhause liegen hat.

Lagerung und Schutz

Der Vorrat zuhause unterliegt — wie die Pflanzen — dem Zugriffsschutz vor Minderjährigen. Zur richtigen Aufbewahrung siehe auch den Ausrüstungs-Artikel Grinder & Aufbewahrung. Ein einfacher, abschließbarer Behälter an einem für Kinder nicht erreichbaren Ort ist dabei oft schon ausreichend, sollte aber konsequent genutzt werden — nicht nur, wenn gerade Besuch mit Kindern ansteht.

Was bei Überschreitung droht

Das Überschreiten der Mengen ist kein Kavaliersdelikt und kann je nach Umfang ordnungs- oder strafrechtliche Folgen haben. Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab — unter anderem davon, wie deutlich die Grenze überschritten wurde, ob Anhaltspunkte für eine über den Eigenbedarf hinausgehende Absicht bestehen und wie die zuständige Behörde den Fall einschätzt. Wichtig zu wissen: Auch ein „aus Versehen“ zu großer Vorrat, etwa weil eine Ernte unerwartet ergiebig ausfiel, ändert an der rechtlichen Bewertung grundsätzlich nichts — Unwissenheit über das eigene Erntegewicht schützt nicht automatisch vor Konsequenzen.

Typische Fehleinschätzungen

  • „50 Gramm klingt nach viel“ — bei drei gut gepflegten Pflanzen ist das oft schneller erreicht, als Einsteiger erwarten.
  • „Was zuhause liegt, zählt nicht, solange ich es nicht mitnehme“ — die häusliche Grenze gilt unabhängig davon, ob man das Cannabis mit nach draußen nimmt.
  • „Frischgewicht und Trockengewicht sind ungefähr gleich“ — sind sie nicht, das Trockengewicht liegt deutlich niedriger, was bei der Einschätzung des eigenen Vorrats berücksichtigt werden sollte.
Profi-Tipp

Wer mit ertragsstarken Sorten oder mehreren gestaffelten Ernten pro Jahr plant, sollte sich schon vor der Ernte überlegen, wie der zu erwartende Ertrag zur privaten Besitzgrenze passt — nicht erst, wenn die getrockneten Blüten schon in den Gläsern liegen.

FAQ

Zählt auch angebaute, noch nicht geerntete Cannabis-Menge zur Besitzgrenze?
Die Pflanzenzahl (max. 3) und die Besitzgrenze für getrocknetes Erntegut sind zwei unterschiedliche Regelungen, die parallel gelten — die Pflanzen selbst unterliegen der Drei-Pflanzen-Regel, nicht direkt der Gramm-Grenze.

Was, wenn ich Cannabis für den Eigenbedarf mehrerer Monate lagern möchte?
Auch das muss innerhalb der 50-Gramm-Grenze für den privaten Wohnraum bleiben — eine langfristige Vorratshaltung über diese Menge hinaus ist nicht vorgesehen.

Gilt die 25-Gramm-Grenze auch im Auto?
Das Auto zählt in der Regel zum öffentlichen bzw. mobilen Bereich, nicht zum geschützten privaten Wohnraum — hier gilt daher grundsätzlich die niedrigere Grenze.

Fazit

Merke: 25 Gramm unterwegs, 50 Gramm zuhause. Wer aus dem Eigenanbau erntet, sollte die häusliche Grenze im Auge behalten und nur die kleinere Menge mitführen. Bei Unsicherheit über konkrete Mengen hilft fachkundiger Rat.

Wie man den eigenen Ertrag realistisch plant, um mit drei Pflanzen innerhalb der Besitzgrenzen zu bleiben, ist ein Thema, das sich in einem einzelnen Artikel kaum erschöpfend behandeln lässt. Genau solche Praxisrechnungen — Sorte, Ertrag, Timing — sind Teil dessen, was der geplante Kursbereich mit Video-Guides noch vertiefen wird.